Allgemeine Geschäftsbedingungen
Terms & Conditions
1. Umfang der Anwendbarkeit
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff "Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Unterkunft, Beherbergung, Hotel, Hotelzimmervertrag.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, § 540 Abs. 1 S. 2 BGB. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss, Parteien, Verjährung
2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Hotels durch den Kunden zustande.
2.2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt, die jedoch nicht inhaltsgleich ist.
2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Alle Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren in 5 Jahren. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Hotel in Auftrag gegebene Leistungen, die von Dritten erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben ein. Hiervon ausgenommen sind örtlich erhobene Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z.B. die Kurtaxe. Wird die gesetzliche Mehrwertsteuer geändert oder werden örtliche Abgaben auf Leistungen neu eingeführt, geändert oder aufgehoben, nachdem diese vertraglich vereinbart wurden, werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate beträgt.
3.4. Das Hotel ist berechtigt, die Preise zu ändern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der sonstigen Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel und der Kunde dem zustimmen.
3.5. Rechnungen des Hotels, die kein besonderes Fälligkeitsdatum ausweisen, sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, die sofortige Zahlung fälliger Forderungen vom Kunden zu verlangen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Dem Hotel bleibt es außerdem vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, zur Absicherung von Zimmerpaketen oder Hotelangeboten eine angemessene oder vorher vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, etwa in Form einer Kreditkartengarantie oder in anderer vereinbarter Form, zu verlangen. Die Höhe der vor Antritt des Aufenthaltes zu leistenden Zahlung wird bei der Buchung schriftlich vereinbart. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7. Darüber hinaus kann das Hotel zu Beginn des Aufenthaltes des Kunden eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 3.6 für bestehende oder künftige Forderungen/Leistungen aus dem Vertrag verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß Ziffer 3.6 besteht.
3.8. Der Kunde kann nur mit einem unbestrittenen Rechtsanspruch gegenüber den Zahlungsansprüchen des Hotels aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Kunden (Stornierung, Annullierung)/Nichtinanspruchnahme der Hotelleistung (No-Show)
4.1. Der Kunde kann vom Vertrag mit dem Hotel nur zurücktreten, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein anderes Rücktrittsrecht besteht, wenn das Hotel dem Rücktritt zustimmt. Die vertragliche Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag bedürfen der Schriftform.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3. Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht nicht vereinbart wurde oder erloschen ist, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und das Hotel stimmt einer Vertragsaufhebung nicht zu. In diesem Fall sind die vereinbarten Hotelleistungen unabhängig davon zu zahlen, ob der Kunde die Leistungen in Anspruch nimmt. Bei Zimmerpreisen werden dem Kunden 100 % des Preises für die erste Nacht und 90 % für jede weitere gebuchte Nacht in Rechnung gestellt, ebenso 100 % der sonstigen nicht unterkunftsbezogenen Leistungen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der geforderte Betrag unrichtig ist; in diesem Fall verpflichtet sich das Hotel, den Gast entsprechend zu belasten.
5. Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine gemäß Nr. 3.6 und Nr. 3.7 geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn;
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Zimmer oder Plätze unter schuldhaft irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; als wesentliche Tatsachen können die Identität oder die Zahlungsfähigkeit des Kunden oder der Aufenthaltszweck gelten.
- Das Hotel hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- Der Zweck oder die Ursache des Aufenthalts kann in beliebigem Ausmaß als illegal angesehen werden
- Es liegt ein Verstoß gegen die vorgenannte Nr. 1.2. vor.
5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keine Schadensersatzansprüche des Kunden.
6. Zimmerverfügbarkeit, Zustellung und Rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern dies nicht ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
6.2. Reservierte Zimmer werden dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung der Zimmer, es sei denn, das Hotel hat dem vorher zugestimmt.
6.3. Die Zimmer müssen dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung gestellt werden. Ein späterer Abreisetermin kann zwischen dem Kunden und dem Hotel vereinbart werden und ist mit einem Aufpreis verbunden, der sich nach dem gewünschten Abreisetermin richtet und bis zum besten verfügbaren Zimmerpreis des Folgetages reichen kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Anspruch auf Zahlung entstanden ist, als die maximal zu zahlende Rate für die folgende Übernachtung.
7. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Es haftet ferner für sonstige Schäden, die es vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in dieser Nr. 7 etwas anderes bestimmt ist. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Bei Einbringung von Sachen in das Hotel haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Benutzung des Zimmersafes, wenn es sich um wertvolle Gegenstände handelt. Möchte der Kunde Geld, Wertpapiere, Aktien, Schuldverschreibungen oder Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3500 € mitbringen, ist eine gesonderte Verwahrungsvereinbarung vor dem Anreisedatum zu treffen.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Grundstück des Hotels zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande, auch nicht gegen Entgelt. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 7.1.
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt auf Wunsch die Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung solcher Sendungen. Das Hotel haftet nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 7.1.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Angebotsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Im kaufmännischen Verkehr ist Erfüllungs- und Zahlungsort sowie im Falle von Streitigkeiten, auch bei Scheck- und Wechselklagen, der ausschließliche Gerichtsstand [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft].
8.3. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und ist nach diesem auszulegen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

